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Wer auf das Motorrad steigen möchte, kann dies schon mit dem Führerschein der AM Klasse ab 16 Jahren tun. Wem Mofas zu klein sind, dem bietet unsere Fahrschule für größere Motorräder die Führerscheine der Klassen A1 und ab 18 Jahren, A2 an. Und wem auch die 125-ccm-Motorräder nicht stark genug sind, kann bei uns den Führerschein der Klasse A absolvieren. Diese Fahrerlaubnis gibt es aber erst mit 24 Jahren.

Freiheit, Spaß, Sport, Freundschaft, Passion. Nur einige Punkte die einem bei dem Thema „Motorrad“ einfallen. Egal ob sportlich ambitionierter Fahrer, Cruiser, Tourer oder auch nur für die Fahrt an die Eisdiele.

Wir haben für jeden das richtige Programm und begleiten dich auf dem Weg zum sicheren Biker, damit du den Alltag hinter dir lassen kannst!

A

Erlaubt Krafträder mit Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeforderten Rädern mit Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h oder Leistung über 15 kW. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktisch, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Mindestalter:   24
Vorbesitz:   -
Inklusiv-Klassen:   A2, A1, AM
Ausbildung:   Theorie, Praxis
Prüfung:   Theorie, Praxis
Details & Anmeldung
A2

Motorräder bis 35 kw Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 0,2 kg kW/kg.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Mindestalter:   18
Vorbesitz:   -
Inklusiv-Klassen:   A1 und AM
Ausbildung:   Theorie, Praxis
Prüfung:   Theorie, Praxis
Details & Anmeldung
B196

B196 ist der schnelle Weg für Besitzer der Klasse B, Motorrad zu fahren. Er erforder keine Prüfung, aber ein Mindestalter von 25 Jahren.
Er gleicht einem A1, mit einigen Einschränkungen: Er gilt nur in Deutschland und kann nicht später auf A2 aufgewertet werden.

Mindestalter:   25
Vorbesitz:   B
Inklusiv-Klassen:   -
Ausbildung:   Theorie, Praxis
Prüfung:   Keine!
Details & Anmeldung
A1

Zweirädrige Kleinkrafträder / Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/h und Verbrennungsmotoren bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Mindestalter:   16
Vorbesitz:   -
Inklusiv-Klassen:   -
Ausbildung:   Theorie, Praxis
Prüfung:   Theorie, Praxis
Details & Anmeldung
AM

Erlaubt Krafträder mit Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeforderten Rädern mit Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h oder Leistung über 15 kW. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktisch, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Mindestalter:   24
Vorbesitz:   -
Inklusiv-Klassen:   A2, A1, AM
Ausbildung:   Theorie, Praxis
Prüfung:   Theorie, Praxis
Details & Anmeldung
Mofa

- maximal 25 km/h bbH
- einsitzig
- Verbrennungsmotor bis 50ccm Hubraum oder Elektromotor

Mindestalter:   15
Vorbesitz:   -
Inklusiv-Klassen:   -
Ausbildung:   Theorie
Prüfung:   -
Details & Anmeldung

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## TODO ##

## kurzer Text über Fahreignungsseminar (FES) und Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger (ASF)##

FES

## kurzer Text und Eckdaten zu FES ##

Mindestalter:    
Vorbesitz:    
Inklusiv-Klassen:    
Ausbildung:    
Prüfung:    
Details & Anmeldung
ASF

## kurzer Text und Eckdaten zu ASF ##

Mindestalter:    
Vorbesitz:    
Inklusiv-Klassen:    
Ausbildung:    
Prüfung:    
Details & Anmeldung