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Unabhängigkeit, Selbständigkeit oder einfach Autonomie. Dies sind die Schritte, die jeder auf dem Weg zum Heranwachsenden durchläuft. Dazu gehört auch Flexibilität die man durch den Führerschein erhält.

Für den Auto-Führerschein (Klasse B) müssen Sie mindestens 18 Jahre sein. Begleitendes Fahren ist jedoch schon ab 17 Jahren möglich. Für den Führerschein sind 14 Doppelstunden Theorie und 12 Sonderfahrtstunden Praxis erforderlich. Zur Prüfung melden unsere Fahrlehrer Sie erst an, wenn wir sicher sind, dass Sie bestehen werden. Sollten Sie dennoch unsicher sein, können wir Ihnen eine Bestehensversicherung anbieten, bei der wir Ihre Prüfungskosten übernehmen, sollten Sie es nicht schaffen. So können Sie in aller Ruhe und ohne Prüfungsängste Ihren Weg zum Führerschein beschreiten.

Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommene Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter:   18 / 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
Vorbesitz:   -
Inklusiv-Klassen:   L und AM
Ausbildung:   Theorie, Praxis
Prüfung:   Theorie, Praxis
Details & Anmeldung
Klasse B (Intensivkurs)

Kraftfahrzeuge - ausgenommene Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter:   18 / 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
Vorbesitz:   -
Inklusiv-Klassen:   L und AM
Ausbildung:   Theorie, Praxis
Prüfung:   Theorie, Praxis
Details & Anmeldung
BE

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

Mindestalter:   18
Vorbesitz:   B
Inklusiv-Klassen:   -
Ausbildung:   Praxis
Prüfung:   -
Details & Anmeldung
B96

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
zG des Anhängers über 750 kg und zG der Fahrzeugkombination über 3,500 kg aber max. 4,250 kg. Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

Mindestalter:   18
Vorbesitz:   B
Inklusiv-Klassen:   -
Ausbildung:   Theorie und Praxis
Prüfung:   -
Details & Anmeldung
Fahren ab 17

Am 01.01.2008 wurde der Modellversuch begleitendes Fahren in Baden-Württemberg eingeführt. Jugendliche dürfen jetzt schon ab dem 17. Lebensjahr PKW-fahren. Allerdings nur mit Begleitperson. Somit ist eine Anmeldung schon mit 16 1/2 möglich.

Anforderungen an die Begleitperson:

  • Vollendung des 30.Lebensjahres
  • Mindestens seit 5 Jahren den Führerschein
  • nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister

Neben dem Führerschein-Antrag, benötigt man

  • den Antrag BF17 und
  • für jede Begleitperson ein Beiblatt.

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Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen.

Bitte rechnen Sie 4 plus 5.

## TODO ##

## kurzer Text über Fahreignungsseminar (FES) und Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger (ASF)##

FES

## kurzer Text und Eckdaten zu FES ##

Mindestalter:    
Vorbesitz:    
Inklusiv-Klassen:    
Ausbildung:    
Prüfung:    
Details & Anmeldung
ASF

## kurzer Text und Eckdaten zu ASF ##

Mindestalter:    
Vorbesitz:    
Inklusiv-Klassen:    
Ausbildung:    
Prüfung:    
Details & Anmeldung